Allgemeine Geschäftsbedingungen – Soul.Kick

Stand: 19. Oktober 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin und Vertragspartnerin ist Svenja Kunde, SK Soul.Kick – Yoga, Fitness und Massage, Buchenweg 85, 23858 Reinfeld, E-Mail: svenja@soul-kick.de, Telefon: +49 176 24631388.

Diese Bedingungen gelten für die bei Soul.Kick gebuchten Yoga- und Fitnesskurse, Personal-Training-, EMS- und Wellnessmassagetermine, Mehrfachkarten, Retreat-Yogaleistungen und Convention-Tickets, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Für Retreats und Convention-Tickets gehen die besonderen Regelungen in den Abschnitten 14 bis 16 den allgemeinen freiwilligen Stornierungsregelungen vor. Für Warenbestellungen im Kleidungsshop gelten die Shop-AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Leistungsumfang und Vertragsschluss

Maßgeblich sind die vor der Buchung mitgeteilte Leistungsbeschreibung und die vereinbarten Termine, Dauer, Preise und Teilnahmevoraussetzungen. Ein bestimmter gesundheitlicher, sportlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Mit einer verbindlichen Buchung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des beschriebenen Vertrags ab. Soul.Kick nimmt das Angebot durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung an. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie die Buchung nicht ausdrücklich bestätigt. Bei persönlicher oder telefonischer Vereinbarung kommt der Vertrag durch die entsprechende Einigung zustande.

3. Preise und Zahlung

Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Gesamtpreis einschließlich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Etwaige zusätzliche Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Fälligkeit und Zahlungsweise werden vor der Buchung vereinbart; die Rechnung weist die vereinbarten Zahlungsbedingungen aus. Ein erst nach Vertragsschluss übersandter Hinweis begründet keine zuvor nicht vereinbarte zusätzliche Zahlungspflicht.

Eine Kostenübernahme oder Erstattung durch eine Krankenkasse ist nicht Bestandteil der Zahlungspflicht gegenüber Soul.Kick. Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse Kosten übernimmt, entscheidet diese nach ihren Voraussetzungen. Eine Erstattung wird nicht garantiert.

4. Teilnahme und gesundheitliche Hinweise

Die Angebote dienen Bewegung, Training, Körperwahrnehmung und Wohlbefinden. Svenja Kunde ist keine Ärztin und stellt keine medizinischen Diagnosen. Die angebotenen Massagen sind Wellnessmassagen und ersetzen weder eine ärztliche Untersuchung noch eine medizinisch erforderliche Behandlung. Es werden keine Heilungsversprechen abgegeben. Bei gesundheitlichen Zweifeln an der Eignung der Teilnahme sollte vorab medizinischer Rat eingeholt werden. Übungen sind an die persönlichen Möglichkeiten anzupassen; bei Beschwerden ist die Übung zu unterbrechen und die Kurs- oder Trainingsleitung zu informieren.

Sicherheitsbezogene Anweisungen sind zu beachten. Besteht eine konkrete Gefahr für die teilnehmende Person oder andere, kann die betreffende Übung oder Anwendung unterbrochen werden. Die vertraglichen und gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Eine pauschale Freistellung der Anbieterin von ihrer Haftung ist damit nicht verbunden.

Für EMS gelten zusätzlich die konkret mitgeteilten sicherheitsbezogenen Teilnahmevoraussetzungen und die erforderliche Vorabklärung. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten richtet sich nach gesonderten Datenschutzinformationen und gegebenenfalls ausdrücklich erteilten Einwilligungen, nicht nach einer pauschalen Zustimmung zu diesen AGB.

5. Kostenfreie Stornierung offener Stunden und Einzeltermine

Offene Kursstunden sowie Massage-, EMS- und Personal-Training-Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert werden.

Die Stornierung ist über die für die Buchung angebotene Stornofunktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail an svenja@soul-kick.de, möglich. Für die Frist zählt der Eingang bei Soul.Kick bzw. die erfolgreiche Erfassung im Buchungssystem. Eine Bestätigung durch Soul.Kick ist für eine rechtzeitig zugegangene Stornierung nicht erforderlich.

Beispiel: Ein Termin am Donnerstag um 18:00 Uhr kann bis Mittwoch um 18:00 Uhr kostenfrei storniert werden. Die Frist umfasst auch Wochenenden und Feiertage.

6. Kostenfreie Stornierung fester Krankenkassenkurse

Eine als zusammenhängende Kursreihe gebuchte Präventions- bzw. Krankenkassenkursreihe kann bis spätestens sieben Tage vor Beginn der ersten Einheit kostenfrei storniert werden. Maßgeblich sind 168 Stunden vor dem vereinbarten Beginn.

Die Stornierung einzelner Einheiten ist nicht mit einer kostenfreien Aufhebung der gesamten Kursbuchung gleichzusetzen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

7. Spätere Absage, Nichterscheinen und Ersatzbelegung

Nach Ablauf der jeweiligen kostenfreien Stornofrist führt eine Absage oder Nichtteilnahme nicht automatisch zum Wegfall der vereinbarten Vergütung. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht jedoch nur, soweit seine gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

Soweit ein Anspruch besteht, werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige entgeltliche Belegung angerechnet. Eine doppelte Berechnung desselben Platzes oder Zeitraums erfolgt nicht. Soweit gesetzlich vorgesehen, wird auch ein böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb angerechnet. Der Anspruch kann deshalb bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts reichen, fällt aber nicht automatisch immer in voller Höhe an.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Soul.Kick erläutert auf Nachfrage die Berechnung. Es wird keine von den tatsächlichen gesetzlichen Voraussetzungen unabhängige Vertragsstrafe vereinbart.

Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung den Platz übernehmen, soweit keine sachlichen Gründe, insbesondere notwendige persönliche Voraussetzungen, entgegenstehen. Eine doppelte Zahlung wird nicht verlangt. Besondere gesetzliche Regeln für einen Vertragsübergang bleiben unberührt.

8. Verspätung und vorzeitiger Abbruch

Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus. Ein Ausschluss von der laufenden Einheit kommt nur in Betracht, soweit der spätere Einstieg aus konkreten Sicherheitsgründen oder wegen einer erheblichen Störung nicht möglich ist.

Bei selbst veranlasster verspäteter Ankunft, Nichtteilnahme an einzelnen Einheiten oder vorzeitigem Abbruch besteht nicht allein deshalb ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Gesetzliche Rechte und die Anrechnungsregeln nach Abschnitt 7 bleiben unberührt.

9. Ausfall auf Seiten von Soul.Kick

Kann Soul.Kick eine vereinbarte Leistung nicht erbringen, informiert Soul.Kick die betroffenen Kunden unverzüglich. Ein Ersatztermin wird nur im Einvernehmen vereinbart. Für endgültig nicht erbrachte Leistungen entfällt die Vergütung; bereits gezahlte Beträge werden insoweit unverzüglich erstattet. Bei teilweisem Ausfall einer Kursreihe erfolgt dies anteilig, soweit kein einvernehmlicher Ersatz erfolgt.

Ein fachlich geeigneter Wechsel der Kursleitung ist zulässig, soweit nicht ausdrücklich die persönliche Leistung einer bestimmten Person vereinbart ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs werden dadurch nicht erlaubt.

Ein Absagerecht wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl wird nur vereinbart, wenn die konkrete Zahl und die späteste Absagefrist vor Vertragsschluss klar mitgeteilt und wirksam vereinbart werden. Gesetzliche Schadensersatzansprüche werden nicht pauschal ausgeschlossen.

10. Haftung

Die Teilnehmenden beachten ihre persönlichen Belastungsgrenzen und die sicherheitsbezogenen Anweisungen. Übungen sind bei Schmerzen oder Unwohlsein zu unterbrechen. Für Schäden, die ausschließlich durch eigenes Fehlverhalten der teilnehmenden Person entstehen und für die Soul.Kick keine Verantwortung trägt, haftet Soul.Kick nicht. Die übrigen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

Soul.Kick haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Soul.Kick für sonstige Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist hierbei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt. Für mitgebrachte Gegenstände gelten diese Regeln ebenfalls; ein pauschaler Haftungsausschluss allein wegen des Mitbringens gilt nicht.

11. Datenschutz und Aufnahmen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen keine gesondert erforderliche Datenschutz- oder Veröffentlichungseinwilligung.

Fotos, Videos oder Tonaufnahmen anderer Teilnehmender dürfen nicht ohne deren erforderliche Zustimmung angefertigt oder veröffentlicht werden.

12. Widerruf und freiwillige Stornierung

Die vereinbarten kostenfreien Stornomöglichkeiten sind von einem gesetzlichen Widerrufsrecht zu unterscheiden. Für Verträge über Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Über einen für das konkrete Angebot geltenden Ausschluss wird vor Vertragsschluss informiert.

Diese Ausnahme wird nicht pauschal auf sämtliche Massagen, Trainings, offenen Mehrfachkarten oder Gutscheine übertragen. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher die hierfür geltende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Ein Beginn während einer laufenden Widerrufsfrist setzt die jeweils gesetzlich erforderlichen Erklärungen voraus.

13. Zehnerkarten für Yoga und EMS

Yoga-Zehnerkarten sind sechs Monate ab der ersten Nutzung gültig. EMS-Zehnerkarten sind zwölf Monate ab der ersten Nutzung gültig. Sie berechtigen zu zehn Teilnahmen bzw. Einheiten der beim Kauf bezeichneten Leistung. Die Karte ist grundsätzlich personengebunden und nicht frei übertragbar.

Ist die Nutzung aus Krankheitsgründen nicht möglich, ruht die Einlösefrist während der krankheitsbedingten Trainingsunfähigkeit. Verbleibende Punkte verfallen in dieser Zeit nicht; die Frist verlängert sich um die Dauer der Unterbrechung. Die Unterbrechung ist Soul.Kick mitzuteilen. Bei länger dauernden Unterbrechungen kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden; eine Diagnose muss nicht offengelegt werden.

Fallen die für die Einlösung vorgesehenen Kurse oder Termine auf Seiten von Soul.Kick aus und wird dadurch die Einlösung verhindert, verlängert sich die Einlösefrist entsprechend. Ist die weitere Leistungserbringung auf absehbare Zeit nicht möglich, bleiben gesetzliche Rechte auf Vertragsbeendigung und anteilige Erstattung ungenutzter Leistungen unberührt.

In begründeten Ausnahmefällen kann Soul.Kick einer Übertragung des verbleibenden Guthabens auf eine andere Person zustimmen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine rechtzeitig kostenfrei stornierte Einheit wird nicht von der Karte abgezogen. Bei späterer Absage gelten die Voraussetzungen und Anrechnungsregeln aus Abschnitt 7; eine Belastung der Karte und eine zusätzliche volle Berechnung derselben Einheit erfolgen nicht nebeneinander.

Die Einlösefrist stellt keine Verlängerung gesetzlicher Verjährungsfristen dar. Eine abweichende zeitliche Begrenzung zwischen Kauf und erster Nutzung wird durch diese Klausel nicht vereinbart.

14. Retreats: Stornierung der Yogaleistung und Ersatzperson

Die nachfolgende Staffel bezieht sich ausschließlich auf den vereinbarten Preis der Retreat-Yogaleistung. Sie enthält keine Hotelkosten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform, insbesondere per E-Mail an svenja@soul-kick.de. Die erste Stufe ist nach Kalendermonaten, die Vierwochenfrist nach 28 Tagen zu bestimmen. Der Grenztermin zählt jeweils zur günstigeren Stufe.

  • Bis einschließlich drei Kalendermonate vor dem vereinbarten Beginn: 50 Euro.
  • Später als drei Kalendermonate, aber bis einschließlich vier Wochen vor Beginn: 50 Prozent des vereinbarten Yogapreises.
  • Weniger als vier Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Yogapreises.

Die Stufen werden nicht addiert. Eine Pauschale übersteigt nicht den vereinbarten Yogapreis. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer Ersatzbelegung sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Entschädigungsbetrag entstanden ist. Soweit die Voraussetzungen einer Pauschale nicht vorliegen oder die Pauschale unwirksam ist, richten sich etwaige Ansprüche ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alternativ kann der Kunde eine geeignete Ersatzperson benennen. Diese muss die sachlich erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Übernahme und Zahlungszuordnung sind vor Beginn mit Soul.Kick abzustimmen. Wird die gebuchte Yogaleistung vollständig übernommen und bezahlt, fällt hierfür keine zusätzliche Stornopauschale an. Eine doppelte Vergütung derselben Leistung wird nicht verlangt. Zwingende gesetzliche Rechte zum Vertragsübergang bleiben unberührt.

Eine Änderung der Hotelreservierung durch Benennung einer Ersatzperson ist gesondert mit dem jeweiligen Hotel abzustimmen. Die Übertragung der Yogaleistung bewirkt nicht automatisch eine bestätigte Änderung des Hotelvertrags. Gesetzliche Vertragsübertragungsrechte bleiben unberührt.

Gesetzliche kostenfreie Rücktritts-, Kündigungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt. Das gilt insbesondere für zwingende reiserechtliche Rechte, soweit diese auf das konkrete Angebot anwendbar sind.

15. Hotelkooperationen, getrennte Abrechnung und individuelle Anreise

Soul.Kick arbeitet bei Retreats mit Hotels auf Grundlage von Kooperationen zusammen. Das konkrete Hotel, die Hotelleistungen und deren Preise werden im jeweiligen Angebot genannt. Yogaleistung und Hotelleistungen werden preislich getrennt ausgewiesen.

Soul.Kick stellt die Yogaleistung in Rechnung; die Zahlung hierfür erfolgt an Soul.Kick. Die Hotelrechnung wird vom jeweiligen Hotel separat gestellt. Die Bezahlung der Hotelleistungen erfolgt entsprechend den für die konkrete Hotelbuchung vereinbarten Zahlungsbedingungen unmittelbar an das Hotel, bei den entsprechend angebotenen Buchungen vor Ort.

Bei den über Soul.Kick organisierten Hotelreservierungen bestätigt Soul.Kick die Zimmerreservierung zusammen mit der Yogabuchung. Bei Angeboten im Hotel IV Jahreszeiten Zingst und bei den SlowDown-Hotels erfolgen Hotelbuchung und Hotelzahlung nach dem jeweiligen Angebot unmittelbar über das Hotel.

Die An- und Abreise organisieren und bezahlen die Teilnehmenden selbst. Beförderungsleistungen sind nicht Bestandteil des Soul.Kick-Angebots.

Für die Hotelreservierung werden die für den jeweiligen Termin und Tarif geltenden Hotelbedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und mit der Buchung zusätzlich per E-Mail übermittelt. Soweit ein eigenständiger Hotelvertrag besteht und die entsprechenden Bedingungen wirksam vereinbart sind, richten sich Hotelstornierung und Änderungen nach diesem Vertrag. Der Gast trägt daraus entstehende berechtigte Hotelstornokosten. Yoga- und Hotelstornokosten werden getrennt ausgewiesen; eine Doppelberechnung derselben Kosten erfolgt nicht.

Übersicht der für die entsprechend angebotenen Hotelbuchungen mitgeteilten Stornostaffeln:

A-ROSA Gothisches Haus, Wernigerode

  • Bis einschließlich 30 Tage vor Anreise: kostenfrei.
  • 29 bis 20 Tage vor Anreise: 40 Prozent.
  • 19 bis 8 Tage vor Anreise: 75 Prozent.
  • Ab 7 Tage vor Anreise: 90 Prozent.

Berechnungsgrundlage: vereinbarter Gesamtumsatz aus Übernachtung/Frühstück und Halbpension.

A-ROSA Kühlungsborn und A-ROSA Sylt

  • Bis einschließlich 42 Tage vor Anreise: kostenfrei.
  • 41 bis 30 Tage vor Anreise: 40 Prozent.
  • 29 bis 8 Tage vor Anreise: 75 Prozent.
  • Ab 7 Tage vor Anreise: 90 Prozent.

Berechnungsgrundlage: vereinbarter Gesamtumsatz aus Übernachtung/Frühstück und Halbpension.

River Loft Hotel & Spa

  • Bis einschließlich vier Wochen (28 Tage) vor Anreise: kostenfrei.
  • Weniger als vier Wochen vor Anreise: 100 Prozent.

Berechnungsgrundlage: vereinbarter Gesamtumsatz aus Übernachtung/Frühstück und Halbpension.

Upstalsboom Wyk auf Föhr

  • Bis einschließlich 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung oder Änderung.
  • Weniger als 30 Tage vor Anreise: 90 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises.

Die mitgeteilten Hotelbedingungen sehen entsprechende Kosten auch bei verspäteter Ankunft und vorzeitiger Abreise vor.

aja Ruhpolding, Werfenweng und HENRI-Hotel, soweit für das konkrete Angebot entsprechend vereinbart

  • Bis einschließlich 56 Tage vor Anreise: kostenfrei.
  • 55 bis 28 Tage vor Anreise: 50 Prozent.
  • 27 bis 21 Tage vor Anreise: 75 Prozent.
  • 20 bis 7 Tage vor Anreise: 90 Prozent.
  • Weniger als 7 Tage vor Anreise: 100 Prozent.

Berechnungsgrundlage: vereinbarter Gesamtumsatz der Hotelleistungen.

Die genannten Hotelstaffeln ersetzen weder die vorvertragliche Information zum konkreten Angebot noch zwingende gesetzliche Anrechnungs- oder Rücktrittsrechte. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, sind ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegungen zu berücksichtigen und ist der Nachweis keines oder eines geringeren Ausfalls möglich.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann sinnvoll sein, ist aber keine Voraussetzung für die Buchung. Ob ein bestimmter Grund versichert ist und welche Leistungen erstattet werden, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

16. Convention-Tickets

Für Convention-Tickets wird kein freiwilliges Stornierungsrecht eingeräumt. Eine bloße Nichtteilnahme begründet daher keinen vertraglich eingeräumten Erstattungsanspruch. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Absage, Leistungsstörungen oder wesentlichen Änderungen, bleiben unberührt.

Tickets sind vor Veranstaltungsbeginn auf eine andere Person übertragbar, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Übertragung ist Soul.Kick unter Angabe der zur Zuordnung erforderlichen Daten mitzuteilen. Ein Ticket berechtigt nur im gebuchten Umfang zur Teilnahme; eine doppelte Nutzung ist ausgeschlossen.

Für den Vertrag über die Freizeitveranstaltung an einem festgelegten Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

17. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen dieser AGB auf der Website ändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch. Sollte eine Regelung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.